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Allgemeine Geschäftsbedingungen KI-Sichtbarkeit (GEO)

OREXUS MEDIA UG (haftungsbeschränkt) - Stand: Oktober 2026

Diese Bedingungen gelten für die Leistung „KI-Sichtbarkeit / Generative Engine Optimization (GEO)“. Für die Löschung negativer Bewertungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reputationsmanagement.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Antworten KI-gestützter Systeme (Generative Engine Optimization, GEO) zwischen der OREXUS MEDIA UG (haftungsbeschränkt), Westendstraße 2, 12557 Berlin, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Wolfgang Wachs, E-Mail: info@orexus.de – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –.

(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.

(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(4) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Auftragsformular des Auftragnehmers unterzeichnet – auch elektronisch – und es dem Auftragnehmer zugeht. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Auftraggebers in Antworten KI-gestützter Systeme, insbesondere ChatGPT, Perplexity, Google Gemini und Microsoft Copilot. Diese Leistungen werden als Generative Engine Optimization (GEO) bezeichnet.

(2) Hierzu registriert der Auftragnehmer eine geeignete Domain und erstellt auf dieser eine eigenständige, für die Auffindbarkeit in KI-gestützten Systemen optimierte Website (nachfolgend „Website“). Die Website wird während der Vertragslaufzeit technisch und redaktionell durch den Auftragnehmer betrieben und getrennt von einer bestehenden Unternehmenswebsite des Auftraggebers geführt.

(3) Nach der erstmaligen Veröffentlichung erstellt und veröffentlicht der Auftragnehmer je vollständigem Vertragsmonat mindestens vier Fachbeiträge. Die konkrete Anzahl über diese Mindestzahl hinaus, die Themenauswahl und die zeitliche Verteilung bestimmt der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem redaktionellem Ermessen unter Berücksichtigung der Branche, des vorhandenen Themenbestands und der gewählten GEO-Strategie. Die Inhalte der erstmaligen Website-Fassung können auf die Leistungspflicht des ersten Vertragsmonats angerechnet werden.

(4) Die Beiträge werden KI-gestützt erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Grundlage sind insbesondere die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Der Auftragnehmer prüft die Beiträge auf sprachliche Qualität, innere Schlüssigkeit und offensichtliche Unrichtigkeiten. Eine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige berufsrechtliche Fachprüfung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wird.

(5) Zum Leistungsumfang gehören die erstmalige Strukturierung und Gestaltung der Website, deren Hosting und technischer Betrieb während der Vertragslaufzeit sowie die in diesen Bedingungen bestimmte redaktionelle Pflege. Nicht umfasst sind Änderungen an der bestehenden Unternehmenswebsite des Auftraggebers, Werbeanzeigen, Social-Media-Leistungen, Kontakt- oder Buchungssysteme, CRM-Anbindungen, individuelle Softwareentwicklungen oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 3 Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung

(1) Der Auftragnehmer erstellt die erste Website-Fassung, sobald die für die Erstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen. Soweit der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss bereitstellt, streben die Parteien eine Onlineschaltung der ersten Website-Fassung innerhalb von zwei Wochen an. Dieser Zeitraum verlängert sich bei nachträglichen Änderungswünschen, fehlender Mitwirkung oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

(2) Sobald die erste Website-Fassung fertiggestellt ist, stellt der Auftragnehmer sie online und informiert den Auftraggeber hierüber in Textform.

(3) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer konkrete Änderungswünsche oder Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Information über die Onlineschaltung in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Mitteilung, gilt die Website als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und werden innerhalb angemessener Frist behoben.

(4) Neue Fachbeiträge werden vom Auftragnehmer veröffentlicht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach der Onlineschaltung des jeweiligen Fachbeitrags hierüber in Textform.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veröffentlichung von Inhalten abzulehnen oder auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, Irreführung oder Verletzung von Rechten Dritter bestehen. Er informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Leistungen, Alleinstellungsmerkmalen, Zielgruppen, Ansprechpartnern, Unternehmensdaten und branchenspezifischen Anforderungen.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken und sonstige Kennzeichen, rechtmäßig verwendet werden dürfen und die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen. Er räumt dem Auftragnehmer für die Vertragsdauer die zur Vertragserfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihn und sein Unternehmen betreffenden tatsächlichen, fachlichen und branchenspezifischen Angaben zu prüfen. Er weist den Auftragnehmer unverzüglich auf unzutreffende, missverständliche oder überholte Angaben sowie auf besondere berufs-, heilmittel-, wettbewerbs- oder aufsichtsrechtliche Anforderungen hin.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte oder angekündigte Leistungsfristen angemessen. Die Vergütungspflicht und die Vertragslaufzeit bleiben hiervon unberührt, sofern der Auftragnehmer zur Leistung bereit und die Verzögerung nicht von ihm zu vertreten ist.

(5) Der Auftraggeber benennt mindestens einen vertretungsberechtigten oder zur Freigabe befugten Ansprechpartner. Mitteilungen und Freigaben dieses Ansprechpartners darf der Auftragnehmer als für den Auftraggeber verbindlich behandeln, bis ihm eine Änderung in Textform mitgeteilt wird.

§ 5 Art der laufenden Leistung; keine Erfolgsgarantie

(1) Mit Ausnahme der erstmaligen Erstellung der Website nach § 3 schuldet der Auftragnehmer die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

(2) Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für eine bestimmte Platzierung, Nennung, Reichweite oder Häufigkeit der Nennung des Auftraggebers in KI-gestützten Systemen. Die Auswahl, Gewichtung und Darstellung von Informationen werden durch Systeme, Datenbestände und Algorithmen Dritter bestimmt, auf die der Auftragnehmer keinen beherrschenden Einfluss hat.

(3) Zeitpunkt und Umfang einer möglichen Verbesserung der KI-Sichtbarkeit lassen sich nicht verlässlich prognostizieren. In der Vergangenheit beobachtete Zeiträume oder Entwicklungen stellen weder einen typischen Verlauf noch eine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie dar.

(4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine aufgebaute Sichtbarkeit von der fortdauernden Erreichbarkeit, Aktualität und Pflege der Website sowie von Veränderungen bei Drittanbietern abhängen kann. Wird die Website nach Vertragsende nur noch als statische Fassung betrieben und nicht aktualisiert, kann ihre Sichtbarkeit nachlassen oder vollständig entfallen.

§ 6 Domain, Hosting und technischer Betrieb

(1) Die Domain wird während der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer registriert, gehalten und verwaltet. Die konkrete Domain wird vor ihrer Registrierung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die regulären Registrierungs- und Verlängerungskosten sowie das vom Auftragnehmer ausgewählte Standardhosting sind mit der Vergütung nach § 7 abgegolten.

(2) Soweit die Domain oder die Website den Namen, die Firma, das Logo oder eine Marke des Auftraggebers verwendet, gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer deren Nutzung für die Dauer und zu den Zwecken dieses Vertrages.

(3) Der Auftragnehmer gewährleistet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen des Hostinganbieters, des Registrars oder des Internets entstehen. Der Auftragnehmer wird Störungen in seinem Verantwortungsbereich innerhalb angemessener Frist bearbeiten.

(4) Ein Anspruch auf Übertragung der Website oder Domain besteht nur nach Maßgabe von § 10. Wird der Vertrag beendet, ohne dass eine Übernahme erfolgt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens 30 Kalendertage vor einer endgültigen Aufgabe oder Freigabe der Domain.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung beträgt 200,00 EUR netto je Vertragsmonat zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem nach § 8 bestimmten Vertragsbeginn. Die Vergütung ist für jeden Vertragsmonat im Voraus fällig und innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die erstmalige Erstellung der Website ist mit der laufenden Vergütung abgegolten, soweit keine zusätzlichen Leistungen vereinbart werden.

(3) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen die laufenden Leistungen vorübergehend aussetzen. Dies kann die vorübergehende Offline-Schaltung der Website umfassen. Der Auftragnehmer kündigt die Aussetzung in Textform an.

(4) Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag vereinbarten gewünschten Starttermin, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages nach § 1 Absatz 4. Ist kein Starttermin vereinbart, beginnt der Vertrag mit dem Zustandekommen.

(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung liegt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist zulässig.

(4) Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung wiederholt erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, rechtswidrige Inhalte verlangt oder mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen oder einem entsprechenden Betrag in Verzug ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform, insbesondere per E-Mail.

§ 9 Folgen der Vertragsbeendigung ohne Übernahme

(1) Mit Beendigung des Vertrages enden der laufende technische Betrieb, das Hosting und die redaktionelle Pflege der Website, sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig von der Übernahmeoption nach § 10 Gebrauch macht.

(2) Erfolgt keine Übernahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Website zum Vertragsende offline zu nehmen. Die Website-Dateien und betriebsbezogenen Sicherungskopien dürfen nach Ablauf von 30 Kalendertagen gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Die Domain darf nach Ablauf der in § 6 Absatz 4 bestimmten Ankündigungsfrist gekündigt, freigegeben oder nicht verlängert werden. Der Auftragnehmer schuldet ohne Ausübung der Übernahmeoption keine dauerhafte Sicherung oder weitere Nutzung der Domain.

(4) Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaltung, fehlende Aktualisierung oder Aufgabe der Domain zum Verlust der aufgebauten KI-Sichtbarkeit führen kann.

§ 10 Übernahmeoption für Website und Domain

(1) Nach einer ununterbrochenen Vertragsdauer von zwölf Monaten kann der Auftraggeber in Textform verlangen, dass ihm die Website in dem zum Übergabezeitpunkt veröffentlichten Stand als statische Website sowie die zugehörige Domain übertragen werden. Das Übernahmeverlangen muss dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Übergabetermin zugehen.

(2) Die Website wird als Gesamtheit der für ihre Darstellung erforderlichen statischen Dateien übergeben. Hierzu gehören insbesondere HTML- und CSS-Dateien, clientseitige JavaScript-Dateien, Bilder, Grafiken, übertragbare Schriftdateien, strukturierte Metadaten, die Datei „robots.txt“ und eine vorhandene Sitemap.

(3) Die übergebene Website enthält kein Content-Management-System, keine Administrations- oder Redaktionsoberfläche, keine Datenbank und keine sonstige serverseitige Anwendung zur Einstellung oder Verwaltung neuer Inhalte. Sie enthält insbesondere keine Benutzerkonten, Kontakt-, Kommentar-, Upload- oder sonstigen Eingabefunktionen zur Erfassung, Speicherung oder Übermittlung von Nutzereingaben. Änderungen und Ergänzungen sind nach der Übergabe nur durch unmittelbare Bearbeitung oder Ersetzung der übergebenen Dateien möglich. Der Auftraggeber kann hierzu einen eigenen technischen Dienstleister beauftragen.

(4) Nicht Gegenstand der Übergabe sind das bisherige Hosting, Server- und Analysedaten, Zugriffsprotokolle, Sicherungskopien, interne Arbeitsdateien, Entwürfe, Prompts, Redaktionsvorlagen oder sonstige interne Produktionsmittel des Auftragnehmers. Gleiches gilt für Bestandteile Dritter, deren Lizenzbedingungen eine Übertragung nicht gestatten. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor der Übergabe auf ihm bekannte, für den weiteren Betrieb erforderliche Bestandteile Dritter hin.

(5) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen geeigneten Hostingzugang und die für den Domaintransfer erforderlichen Angaben zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt die Website-Dateien in einem gängigen Archivformat bereit und veranlasst die in seinem Einflussbereich erforderlichen Maßnahmen zur Übertragung der Domain, insbesondere die Bereitstellung eines erforderlichen Transfercodes.

(6) Die Übergabegebühr umfasst die einmalige Bereitstellung der statischen Website-Dateien und die standardmäßige Übertragung der Domain. Die Einrichtung bei einem bestimmten Hostinganbieter, Anpassungen an dessen technische Infrastruktur, die Einrichtung von E-Mail-Konten, spätere Änderungen oder weitergehende Migrationsleistungen sind nicht umfasst und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(7) Die jeweils maßgebliche Übergabegebühr ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Maßgeblich ist die bei Bereitstellung der Website-Dateien erreichte ununterbrochene Vertragsdauer.

Vertragsdauer bei ÜbergabeÜbergabegebühr einmalig, netto
ab zwölf Monaten450,00 EUR zzgl. USt.
ab 24 Monaten350,00 EUR zzgl. USt.
ab 36 Monaten250,00 EUR zzgl. USt.

(8) Die Übergabegebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist vor Bereitstellung der Dateien und Einleitung des Domaintransfers zu zahlen. Der Auftragnehmer ist bis zur vollständigen Zahlung nicht zur Übergabe verpflichtet.

(9) Die vertraglich geschuldete Übergabe ist erfolgt, sobald der Auftragnehmer die Website-Dateien zum Download bereitgestellt und sämtliche für den Domaintransfer erforderlichen Handlungen in seinem Einflussbereich vorgenommen hat. Die tatsächliche Einrichtung des neuen Hostings und der Abschluss eines vom Auftraggeber vorzunehmenden Registrarwechsels sind nicht geschuldet.

(10) Mit vertragsgemäßer Übergabe und vollständiger Zahlung der Übergabegebühr endet der laufende Dienstleistungsvertrag, sofern die Parteien keinen späteren Beendigungszeitpunkt in Textform vereinbaren. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber allein die Verantwortung für Hosting, Betrieb, Pflege, Sicherheit, Aktualisierung und rechtliche Unterhaltung der Website.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) An den vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages erstellten und urheberrechtlich geschützten Inhalten erhält der Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der technische Betrieb und die öffentliche Zugänglichmachung der Website erfolgen während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer.

(2) Im Fall der Übernahme nach § 10 räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Übergabegebühr an den übertragenen Inhalten und Dateien, soweit hieran Rechte bestehen und diese eingeräumt werden dürfen, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst das Recht, die Website zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, technisch und inhaltlich zu bearbeiten und durch beauftragte Hosting-, IT- oder Redaktionsdienstleister bearbeiten und betreiben zu lassen.

(3) Eine isolierte Weiterveräußerung oder Vermarktung der Website oder einzelner Bestandteile als Website-Vorlage, Content-Paket oder sonstiges Produkt ist von der Rechtseinräumung nicht umfasst.

(4) Rechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Auftraggeber. Rechte und Lizenzbedingungen Dritter bleiben unberührt. Soweit an KI-generierten Bestandteilen keine ausschließlichen Schutzrechte entstehen, schuldet der Auftragnehmer keine weitergehende Rechtseinräumung.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Eine Haftung für das Ausbleiben eines bestimmten Sichtbarkeits-, Umsatz- oder Geschäftserfolgs ist ausgeschlossen, da ein solcher Erfolg nicht geschuldet ist. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Änderungen, Entscheidungen, Ausfälle oder Darstellungen von KI-Systemen, Suchmaschinen, Hostinganbietern, Registraren oder sonstigen Dritten, soweit er diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 13 Datenschutz und rechtliche Verantwortung für die Website

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Vor der erstmaligen Veröffentlichung legen sie anhand der tatsächlichen Aufgabenverteilung fest, welche Partei hinsichtlich der Verarbeitung von Besucherdaten Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder gegebenenfalls gemeinsam Verantwortlicher ist. Die vertragliche Bezeichnung allein ersetzt diese Prüfung nicht.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer teilt die hierfür eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe dieses Auftragsverarbeitungsvertrages mit.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls weitere Pflichtinformationen erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung. Der Auftragnehmer übernimmt deren technische Einbindung. Eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Pflichtinformationen ist nur bei gesonderter Beauftragung geschuldet.

(4) Ab der Übergabe nach § 10 ist allein der Auftraggeber für die datenschutzkonforme Auswahl und Konfiguration des Hostings, die Datenschutzerklärung, die Anbieterkennzeichnung sowie für später eingebundene Cookies, externe Inhalte, Analysewerkzeuge oder Eingabefunktionen verantwortlich.

§ 14 Vertraulichkeit und Einsatz von KI-Systemen

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen geschäftlichen und technischen Informationen geheim. Sie verwenden diese Informationen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages und machen sie nur solchen Beschäftigten und Dienstleistern zugänglich, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die andere Partei ist hierüber, soweit zulässig, vorab zu informieren.

(3) Der Auftragnehmer darf KI-Systeme zur Unterstützung der Content-Erstellung einsetzen. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen hierbei nur verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Auftragnehmer wird solche Informationen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht in Systeme eingeben, deren Nutzungsbedingungen eine Verwendung zu sachfremden Trainings- oder Weiterentwicklungszwecken gestatten.

(4) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages fort. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus für die Dauer ihres gesetzlichen Schutzes vertraulich zu behandeln.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, von der betroffenen Partei nicht beherrschbaren Ereignis beruht und auch durch angemessene Maßnahmen nicht verhindert werden konnte. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle wesentlicher Internet- oder Energieinfrastruktur, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß oder vergleichbare Ereignisse gehören.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und bemüht sich, deren Auswirkungen angemessen zu begrenzen. Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben unabhängig von ihrer Form Vorrang. Diese Regelung beschränkt nicht den gesetzlichen Vorrang von Individualabreden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung nicht Vertragsbestandteil ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

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